Pflichtpraktikum - 3 Monate - zwischen drittem und viertem Jahrgang
Nach der dritten Klasse hast du die große Chance dein erworbenes Können und Fachwissen in der Praxis anzuwenden. Diese Praxis wird als Pflichtpraktikum bezeichnet und muss drei Monate stattfinden.
Anrechnung für den Befähigungsnachweis
Mit dem Reife- und Diplomprüfungszeugnis und dem vorgeschriebenen Pflichtpraktikum im Ausmaß von drei Monaten im Hotel- und Gastgewerbe erwerben unsere Absolventinnen und Absolventen den direkten Zugang zum selbständigen Gewerbe in der Gastronomie.
Welche Betriebe?
Ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, können unsere Schüler*innen in einem Betrieb der Wirtschaft oder des Sozialbereiches jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen der Schulart entspricht.
Im Besonderen werden unsere Schüler*innen:
die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können,
einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen können,
über Pflichten und Rechte eines Arbeitnehmers Bescheid wissen
sich Vorgesetzten und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient verhalten können
aus der Zusammenschau der Unterricht- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen gewinnen
Wo kann man das Praktikum absolvieren?
im Inland oder im Ausland
in Betrieben der Wirtschaft und des Sozialbereiches, insbesondere im Bereich Küche, Service, Etage, Rezeption und dazu in Beziehung stehende Organisationsabteilungen, sowie in Kanzleien, Büros, Versicherungen, Ämtern, Reisebüros usw.
Praxis im Ausland:
Kennenlernen von Land und Leuten
Horizonterweiterung
Einblick in die internationale Arbeitswelt
Verbesserung der Sprachkenntnisse
Die Möglichkeit wird jedes Jahr von 30 Schülern genutzt
Empfehlungen für die Praxis:
Den Betrieb besichtigen
einen Vertrag abschließen
Unterkunft und Verpflegung abklären
Arbeitszeit und freie Tage besprechen
Entlohnung
Arbeitskleidung besprechen
Unfallversicherung abschließen
Richtlinien zur Arbeitszeit und Bezahlung:
Die wöchentliche Normalarbeitszeit ist auf fünf Tage aufzuteilen
Eine Einteilung des Beginns und des Endes der Arbeitszeit und der Ruhepausen ist vom Arbeitgeber mindestens zwei Wochen im Voraus auszuhängen
Tägliche Arbeitszeit beträgt im Durchrechnungszeitraum neun Stunden
Bezahlung laut Kollektivvertrag 3. Lehrjahr
Nach §18 Abs.3 Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz muss für alle Jugendliche jeder zweite Sonntag arbeitsfrei bleiben
Gastronomie
der Schüler*innen der HLW Amstetten absolvieren das Pflichtpraktikum im europäischen Ausland